Bewegung und Sport nach der Krebstherapie
Auch nach einer überstandenen Krebstherapie wird empfohlen, körperlich aktiv zu bleiben. Regelmäßige Bewegung spielt eine zentrale Rolle in der Nachsorge und hilft dabei, langfristige Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen zu lindern.
Bewegung ist ein wichtiger Bestandteil der Tertiärprävention: Sie hilft, das Risiko für Rückfälle (Rezidive), Spätfolgen oder ein Fortschreiten der Erkrankung zu verringern – und unterstützt die langfristige Stabilisierung der Gesundheit und Lebensqualität.
Bewegung als fester Bestandteil der Nachsorge: Ob Spaziergänge, leichtes Krafttraining oder Fahrradfahren – jede Form von Bewegung zählt. Wichtig ist, dass sie individuell an Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst wird.
Es wird eine qualitätsgesicherte Sport- und Bewegungstherapie empfohlen, damit sichergestellt wird, dass das Training gut tut, gezielt unterstützt – und nicht überfordert (klicken Sie hier für weitere Informationen).
Sprechen Sie vorab mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um den Zeitpunkt, die Art und die Intensität der Bewegung und des Sports abzustimmen.

Warum Bewegung und Sport in der Nachsorge so wichtig ist:
Kraft zurückgewinnen:
Bewegung unterstützt den Wiederaufbau der Muskulatur und verbessert die körperliche Belastbarkeit.
Rückfällen vorbeugen:
Studien zeigen, dass körperlich aktive Menschen ein geringeres Risiko für ein Rezidiv haben – vor allem nach Brust-, Darm-, Lungen-, Prostatakrebs und Leukämie.
Nebenwirkungen reduzieren:
Beschwerden wie Fatigue, Konzentrationsprobleme oder Schlafstörungen können durch Bewegung deutlich gelindert werden.
Weitere Erkrankungen vermeiden:
Bewegung kann das Risiko für Bluthochdruck, Thrombosen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Übergewicht senken.
Ein aktiver Lebensstil wirkt sich positiv auf das Immunsystem und die allgemeine Gesundheit aus.
Vertrauen in den Körper zurückgewinnen: Durch Bewegung wird das Selbstbewusstsein gestärkt und das Gefühl für den eigenen Körper verbessert.
Literaturangaben
Erstellt am: 14. Februar 2024
Nächste geplante Aktualisierung: fortlaufend
Bearbeitung Content: Annalena Wehner, M.Sc. Angewandte Gesundheitswissenschaften
Autor*in:
- Dr. Anika Berling-Ernst (Sportwissenschaftlerin)
- Melanie Reitz (M.Sc. Sportwissenschaften)
- André Golla (M.A. Sport und Ernährung)
- Rebecca Zimmer (M.Sc. Sportökonomie)
Recherche, Qualitätssicherung und Inhaltliche Freigabe:
- Prof. Dr. med. Sebastian Theurich (Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie)
- PD Dr. phil. Thorsten Schmidt (Leiter Supportivangebote Sport- und Bewegungstherapie)
- Maria Theresia Schminke (M.Sc. Ernährungswissenschaften)
An der Evaluation der Website beteiligt: Patientenvertretende, IMPLEMENT-Konsortium
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1 "Der Terminus „Bewegungsfachkraft“ wird im Folgenden als zusammenfassender Überbegriff für alle Professionen verwendet, die dazu befähigt sind, Bewegungstherapie mit Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Dazu werden Personen mit einer Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft mit mindestens dreijähriger akademischer oder entsprechender nichtakademischer Ausbildung mit mindestens 10 Einheiten des European Credit Transfer System (ECTS; 1 ECTS-Punkt entspricht 25 Echtstunden à 60min) körpereigener Erfahrung + Sportpraxis gezählt (Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS)). Dies beinhaltet nach der Definition vom Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. Berufsabschlüsse wie Sportlehrer/innen, Sportwissenschaftler/innen, Diplomsportlehrer/innen, Diplomsportwissenschaftler/innen, Magister, Bachelor und Master jeweils im Fach Sport-/Bewegungswissenschaft, da diese in der Regel die geforderten 10 ETCS „Sportpraxis“ bereits mitbringen. Dazu zählen auch Physiotherapeut/innen, die den Nachweis über diese erbrachte Leistung mitbringen. Allen aufgezählten Berufsgruppe werden Kompetenzen im Fachbereich der pädiatrischen Onkologie vorausgesetzt." (S2k-Leitlinie mit Quellenangabe, S. 11)