Heilmittelverordnung (Muster 13) richtig ausgefüllt
So wird verordnet!


- Angabe der Patient*inneninformationen (P): Alle Angaben müssen gemacht sein, damit die Patientin/der Patient eindeutig identifizierbar ist.
- Auswahl des Heilmittelbereichs. Möchten Sie Bewegungstherapie bei Krebs verordnen, kreuzen Sie "Physiotherapie" an.
- Behandlungsrelevante Diagnose(n):
ICD-10-Code: Diagnosen sind grundsätzlich durch mindestens einen ICD-10-Code anzugeben. Die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes wird unter Umständen notwendig, wenn eine extrabudgetäre Verordnung geltend gemacht werden soll.Hinweis: Nur mit endstelligem ICD-10-Code entsprechend der Vorgaben, wird die Verordnung als extrabudgetär anerkannt.
Freifeld: Ein Freifeld für die Konkretisierung der Diagnose oder den ICD-10-Klartext bleibt erhalten.
Die aktuelle Diagnoseliste finden Sie hier. - Diagnosegruppe: Hier muss die zur Diagnose passende Diagnosegruppe eingetragen werden. EX (Erkrankungen der Extremitäten) oder WS (Wirbelsäule).
- Leitsymptomatik: Die Angabe einer oder mehrerer Leitsymptome nach Maßgabe des Heilmittelkataloges ist notwendig.
a = Schädigung/Störung der Gelenkfunktion
b = Schädigung/Störung der Muskelfunktion
Patient*innenindividuelle Symptomatik (Freifeld) - Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges: Es können bis zu drei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden. Durch das Feld "ergänzendes Heilmittel" besteht die Möglichkeit ein medizinisch notwendiges viertes Heilmittel zu verordnen. Die Praxissoftware bietet entsprechend der ausgewählten Diagnosegruppe die verordnungsfähigen (gemäß Heilmittelkatalog) Heilmittel zur Auswahl an.
- Behandlungseinheiten: Die Anzahl der Behandlungseinheiten ist den verordneten Maßnahmen zuzuordnen. Die Anzahl darf den Wert der Höchstmenge je Verordnung gemäß Heilmittelkatalog nicht überschreiten. Höchstmenge: bis zu 6x/Verordnung
- Mit einem Kreuz erhält die Verordnerin/der Verordner einen Behandlungsbericht des Therapeuten. Kein Kreuz = kein Therapiebericht.
Verordnungs-Tipp: Therapieberichte unterstützen die Ärzte beim Nachweis der medizinischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit ihrer Verordnungen. - Hausbesuch: Wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen notwendig ist, ist das Feld "Ja" anzukreuzen. Bei allen anderen Fällen wird "nein" angekreuzt.
- Therapiefrequenz: Im Heilmittelkatalog ist diese immer als Frequenzspanne angegeben. Hinweis: Für die Ernährungstherapie ist die Angabe nicht zwingend erforderlich (weitere Informationen finden Sie hier).
- Dringlicher Behandlungsbedarf: Gemäß HeilM-RL muss die Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung begonnen werden. Die Ärztin/der Arzt kann hier per Kreuz festlegen, dass die Behandlung aus medizinischen Gründen bereits innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden muss. Nach Ablauf der 14 Tage verliert diese Verordnung ihre Gültigkeit.
- Dies ist ein optionales Freitextfeld zur Konkretisierung der Verordnung.
- IK des Leistungserbringers: Dieses Feld ist nicht durch die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt auszufüllen.
- Empfangsbestätigung: Hier soll sich der Heilmittelleistungserbringende jede Behandlung durch die Unterschrift der/des Patient*in bestätigen lassen.
Abrechnungsdaten des Heilmittelerbringenden: Selbstabrechner geben hier die Rechnungsnummer der Rechnung an, mit der diese Verordnung gegenüber der GKV abgerechnet wird. Erfolgt die Abrechnung über ein Abrechnungszentrum, wird dieses Feld in der Regel nicht ausgefüllt.
Hier kann das Datum eines Behandlungsabbruchs eingetragen werden. Leider wird nicht zwischen einem Behandlungsabbruch und einem vorzeitigen erfolgreichen Ende der Behandlung unterschieden. Insofern kann dieses Feld auch leer gelassen werden.
Hier werden Details der Änderungen der Frequenz sowie der Wechsel von Gruppen- in Einzeltherapie oder umgekehrt dokumentiert. Möglicherweise notwendige Begründungen gehören in das Feld "Begründung".
Mit dem Praxisstempel und der Unterschrift eines berechtigten Praxismitarbeitenden bestätigt die/der Zugelassene die Einhaltung des Rahmenvertrags und die Richtigkeit der auf der Verordnung angegebenen Informationen.