Privat krankenversichert
Privatversicherte Krebspatient*innen erhalten ein „blaues Rezept“, über das Krankengymnastik am Gerät (KGG) oder die besondere/neue Versorgungsform der Onkologischen Trainingstherapie (OTT) verordnet werden kann.
Kurz und knapp:
Für privat Krankenversicherte gibt es folgende Möglichkeiten, eine qualitätsgesicherte Sport- und Bewegungstherapie zu verordnen, damit diese nachher abgerechnet werden kann.
Option 1: Krankengymnastik am Gerät
- Höchstmenge an Therapieeinheiten, die verordnet werden kann, ist individuell und abhängig von der privaten Krankenversicherung Ihrer Patientin/Ihres Patienten. Im Regelfall werden 12-18 Therapieeinheiten übernommen.
- Die Erstattung ist abhängig von der Versicherungsart der privaten Krankenversicherung (private Krankenversicherung + Beihilfe oder private Krankenversicherung).
Option 2: Onkologische Trainingstherapie (OTT®)
- Nicht im Heilmittelkatalog enthalten. Die OTT® wird von der Beihilfe und einigen Krankenkassen anerkannt.
- Menge/Dauer (12 Wochen á 1 bis 3 Einheiten pro Woche)
- Es fallen Kosten an, die den festgelegten länderspezifischen Beihilfesatz (etwa 48 bis 50,- €) sowie den Fakturierungssatz der behandelnden Einrichtung umfassen.
Damit qualitätsgesicherte Sport- und Bewegungstherapie (kurz: qSBT) durch die Patient*innen abgerechnet werden können, ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Eine Beispielverordnung finden Sie hier:
Beispiel: Privatrezept für qSBT für Patienten mit Prostatakarzinom