Gesetzlich krankenversichert
Qualitätsgesicherte Sport- und Bewegungstherapie richtig verordnen
Kurz und knapp:
Für Krebspatient*innen kann die Krankengymnastik am Gerät (kurz: KGG) über das Muster 13 verordnet und nachher mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Vorgegebene Höchstmenge: 3 x 6 Therapieeinheiten
Praxistipp: Die Verordnung kann verlängert werden, sofern das Therapieziel noch nicht erreicht ist.
Kosten: Eine Zuzahlung in Höhe von 10€ Rezeptgebühr plus 10% von dem Rezeptwert ist zu bezahlen. Die genaue Höhe der Zuzahlung ist bei zuständigen Praxis zu erfragen.